Vollabordnung einer Lehrkraft an die Uni

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Ermäßigungen (z. B. wegen Schwerbehinderung oder Alter) können in ASV nicht gleichzeitig eingetragen werden.

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Die Lehrkraft muss in ASV mit der vollen Stundenzahl an die Universität abgeordnet werden – ohne Eintrag von Ermäßigungen. Die tatsächliche Unterrichtsverpflichtung (z. B. aufgrund von Ermäßigungen) wird dann direkt an der Universität festgelegt, unabhängig von ASV. In der Abordnung sind deshalb keine 27 oder 29 Stunden einzutragen.