Arbeitszeitkonto fälschlich an Mittelschule eingetragen – darf nur an der Grundschule geführt werden.

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Arbeitszeitkonto fälschlich an Mittelschule eingetragen – darf nur an der Grundschule geführt werden.

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Das Arbeitszeitkonto darf bei einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule nur einmal pro Lehrkraft geführt werden – und zwar an der Stammschule, hier also an der Grundschule. Ein Eintrag an der Mittelschule ist unzulässig, auch wenn dort einzelne Stunden unterrichtet werden.
Korrektur: Sicherstellen, dass der Reiter „Arbeitszeitkonto“ nur an der GS erscheint und in der MS nicht eingetragen ist.