ASV fordert AZK trotz Teilzeit – Schulamt sieht keinen Bedarf

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Eine Grundschullehrkraft arbeitet mit UPZ 5 (in Elternzeit). ASV verlangt ein Arbeitszeitkonto (AZK), das Schulamt hält es – in Absprache mit der Regierung – für nicht notwendig. Es besteht Unklarheit, ob eine PL-Ausnahme erforderlich ist.

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Laut Vorgaben ist bei unter 22 Stunden ein AZK grundsätzlich erforderlich.
Wenn das Schulamt keinen AZK verlangt, sollte eine schriftliche Begründung eingeholt werden. Diese kann dem Ticket zur PL-Ausnahme beigefügt werden.