Eine Grundschullehrkraft arbeitet mit UPZ 5 (in Elternzeit). ASV verlangt ein Arbeitszeitkonto (AZK), das Schulamt hält es – in Absprache mit der Regierung – für nicht notwendig. Es besteht Unklarheit, ob eine PL-Ausnahme erforderlich ist.
Eine Grundschullehrkraft arbeitet mit UPZ 5 (in Elternzeit). ASV verlangt ein Arbeitszeitkonto (AZK), das Schulamt hält es – in Absprache mit der Regierung – für nicht notwendig. Es besteht Unklarheit, ob eine PL-Ausnahme erforderlich ist.
Laut Vorgaben ist bei unter 22 Stunden ein AZK grundsätzlich erforderlich.
Wenn das Schulamt keinen AZK verlangt, sollte eine schriftliche Begründung eingeholt werden. Diese kann dem Ticket zur PL-Ausnahme beigefügt werden.