Eine Lehrkraft wurde in ASV mit falscher PKZ (z. B. wegen geändertem Namen) neu angelegt, obwohl sie mit anderer PKZ bereits in ASD vorhanden war. Das führte zu Dubletten in ASV/ASD und erforderte manuelle Bereinigung. Gleichzeitig trat ein PL-Fehler bei einer Schülerin auf, die einen höheren Abschluss hatte als ihrer Jahrgangsstufe entspricht – der Fehler wurde zunächst nicht korrekt als M-Fehler erkannt.