Austritt aus Brückenklasse ohne Abschluss verursacht M-Fehler in ASV

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Ein Schüler verlässt im Schuljahr 2023/24 die Brückenklasse DK9. Wird bei Austritt „Ziel erreicht“ gewählt, aber kein Abschluss eingetragen, erzeugt ASV einen M-Fehler. Unklar war, ob das korrekt ist, da der Schüler nur ein Entwicklungsformular erhielt und keine Noten oder Abschluss.

1 Answers

Da es sich um die DK9 handelt, zählt diese als Regelklasse mit Abschlussoption. Deshalb muss ein Abschluss eingetragen werden – entweder bestanden oder nicht bestanden.
→ In diesem Fall ist der M-Fehler korrekt, wenn kein Abschluss gesetzt wurde.
Fazit: Bei DK-Klassen muss der Abschluss immer gepflegt werden – auch bei individuellen Entwicklungszeugnissen.