Welche Anrechnungsart (ANR) bei Schulleitung richtig verwenden?

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Bei der Eintragung von Anrechnungen im Bereich Schulleitung ist oft unklar, wann welche ANR-Kennung (z. B. ds, dv, dx) verwendet werden darf – insbesondere wenn die Schulleitung nicht vollständig besetzt ist.

1 Answers
  • ANR Schulleiter (ds): Nur zulässig, wenn die Funktion Schulleiter (1000V) eingetragen ist.

  • ANR Ständiger Vertreter (dv): Nur bei eingetragener Funktion Ständiger Vertreter (1100V).

  • Sonderfall: Wenn Schulleitung nicht voll besetzt, können unterstützende Lehrkräfte aus dem Schulleitungs-Pool Anrechnungen erhalten – in diesem Fall:
    → ANR Sonst. Aufgaben Schulleitung (dx) verwenden.
    → Keine Funktionseintragung erforderlich.

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