Lehrkraft im Mutterschutz ab Schuljahresbeginn – Muss AZK (+1) eingetragen werden?

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Eine Lehrerin ist ab 1.10. im Mutterschutz. Es besteht Unsicherheit, ob trotzdem ein Arbeitszeitkonto (AZK) von +1 eingetragen werden muss, da sonst die UPZ nicht zur vom Schulamt ausgegebenen Gesamtstundenzahl (29h) passt. ASV meldet einen M-Fehler bei UPZ 28.

1 Answers

Ein AZK darf nur eingetragen werden, wenn die Lehrkraft ganzjährig im Dienst ist.
→ Da die Lehrerin nicht das ganze Schuljahr aktiv war, entfällt das AZK.
→ Die Plausibilitätsprüfung (Plausifehler) reagiert korrekt, wenn kein AZK gesetzt ist.
Fazit: In diesem Fall kein AZK eintragen – die Stundenabweichung ist systembedingt richtig.