Eine Lehrerin ist ab 1.10. im Mutterschutz. Es besteht Unsicherheit, ob trotzdem ein Arbeitszeitkonto (AZK) von +1 eingetragen werden muss, da sonst die UPZ nicht zur vom Schulamt ausgegebenen Gesamtstundenzahl (29h) passt. ASV meldet einen M-Fehler bei UPZ 28.