Import einer Sprachstandserhebungs-Liste vom Meldeamt in eine ORG-Klasse der ASV – rechtlich zulässig?

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Einige Schulen möchten Kinder aus der vom Einwohnermeldeamt gelieferten Liste (z. B. dbl-Datei) direkt in ASV importieren, um Serienbriefe zu erstellen. Es handelt sich um Vorschulkinder (noch nicht schulpflichtig).

1 Answers
  • Import in ASV ist gesetzlich nicht erlaubt, da eine „Datenbevorratung“ laut Datenschutz nicht zulässig ist.

  • Die Kinder dürfen nicht in ASV gespeichert oder in ASD gemeldet werden.

  • Alternative: Daten aus der Datei in Word/Excel verarbeiten. Serienbrief in ASV nur mit selbst erstellter Liste nutzen (z. B. CSV).

  • Bei Bedarf: Datei vom Meldeamt nochmals als .xlsx anfordern oder in .csv umwandeln.

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